TIPPS & TRICKS - MAUER- BZW. ATTIKAABDECKUNGEN





Spenglermeister Leo Höld: "Mauer- bzw. Attikaabdeckungen aus Aluminium leisten einen dauerhaften Witterungsschutz für hochragende Brüstungen und Mauern."
Spenglermäßig gefertigte Mauer- bzw. Attikaabdeckungen sind in Österreich nach ÖNORM B 3521-1 und den Fachregeln für Bauspenglerarbeiten (Ausgabe: 2014-09-01) auszuführen. Diese Abdeckungen lassen eine Vielzahl an gestalterischen Wünschen zu, da diese aus Bandaluminium individuell geformt und dem Objekt angepasst werden
Entlang den beidseitigen Einhangkanten sind Patent- bzw. Saumstreifen als Haltestreifen anzubringen. Mauer- bzw. Attikaabdeckungen sind mit einem Mindestgefälle von 3° herzustellen, wobei größeres Gefälle oftmals Ablagerungen (Staubränder) entgegenwirkt. Die Tropfnase ist mit 40 mm Überstand (Vorsprung) zum Schutz der Fassade auszuführen (feuchtunempfindliche Wandoberflächen 25 mm). (C)
Beim Patentsaumstreifen hat die an der fassadenseitig anliegende Kantung mindestens 20 mm das Mauerwerk zu überragen. (A)
Kommt ein Saumstreifen zur Anwendung, ist die Tropfnase 30 mm unter die Anschlussfuge der Fassade zu überdecken. (B)
Die Befestigung der Patent- bzw. Saumstreifen hat entlang der Einhängekante im Abstand von max. 100 mm versetzt in zwei Reihen zu erfolgen. (D)
Die Länge der Einzelteile ist vom Zuschnitt der Verblechung abhängig:
An den Stößen der Verblechungen ist die Dehnmöglichkeit der Einzelstücke sicherzustellen. Dabei gibt es einige für das Objekt abzustimmende Varianten wie Falze, Unterlags- bzw. Überschubelemente.
Besteht planerisch die Möglichkeit, Geländerstützen seitlich an der Fassadenfläche zu befestigen, ist dies eine gute Lösung. Bei Stützeneinbindungen an der Mauer- bzw. Attikaabdeckfläche kann aus nachfolgenden Details gewählt werden.
Als Untergrund für Attikaverblechungen sind:
zu verwenden und eine Hinterlüftung ist eventuell zu berücksichtigen. Eine auf dem Holz aufgebrachte bituminöse Trennlage kann das Holz vor Niederschlag schützen und auch leichte Unebenheiten ausgleichen.