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Die Mindestdachneigung bei Prefalz Doppelstehfalzdächern ist nach wie vor eine häufig gestellte Frage. Bei den heute bestehenden Normen, Regelwerken und Hersteller-Richtlinien ist es oft nicht leicht, noch den Überblick zu bewahren. Aus diesem Grund habe ich dieses Thema nochmals aufgegriffen und die wesentlichen Punkte zusammengefasst.
Je geringer das Gefälle, desto höher ist die Gefahr, dass Wasser in Form von Treibregen, Schnee, möglicherweise auch Stauwasser durch den Falz unter die Metalleindeckung eindringen kann. Die Mindestdachneigung beträgt 3° unter Einhaltung bestimmter Sondervorkehrungen (wie unten beschrieben). Um diese zu vermeiden, empfehlen wir, die Unterkonstruktion mit einer Dachneigung von >7° (13%) zu planen.
Bei der Planung der Dachneigung sind laut ÖNORM B 3521-1, S. 17 die planmäßigen Durchbiegungen der Dachkonstruktion zu berücksichtigen bzw. die Mindestdachneigung um 0,5° zu erhöhen!
Bei Sanierungen von Dächern sind die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Bestimmungen einzuhalten. In manchen Fällen sind deshalb auch konstruktive Änderungen in der Unterkonstruktion erforderlich.